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Nur eine Frage der Perspektive? : Zur Diskussion der Verteilung von Bewertungsreserven, Überschüssen, Kosten und Produktrisiken bei kapitalbildenden Lebens- und privaten Rentenversicherungen
Oehler, Andreas (2015): Nur eine Frage der Perspektive? : Zur Diskussion der Verteilung von Bewertungsreserven, Überschüssen, Kosten und Produktrisiken bei kapitalbildenden Lebens- und privaten Rentenversicherungen, Bamberg: opus.
Faculty/Chair:
Author:
Publisher Information:
Year of publication:
2015
Pages:
Year of first publication:
2014
Language:
German
Licence:
Abstract:
An der Verteilung der Bewertungsreserven bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen entzündet sich ein heftiger Streit, von einer Abschaffung der Beteiligung der Kunden ist die Rede. Vordergründiger Ausgangspunkt ist die Behauptung, angesichts einer länger anhaltenden Niedrigzinsphase gefährde die Ausschüttung die „Stabilität“ der Versicherungswirtschaft und die „Gerechtigkeit“ unter den Kunden. Hinzu kommen Überlegungen zu anderen Überschüssen sowie zur Transparenz und Höhe der Vertriebskosten.
Die Analyse offenbart, dass die beiden Versicherungsprodukte faktisch Anlageeigenschaften besitzen und damit nach ihrer tatsächlichen Nutzung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher weitgehend anderen Spar- und Anlageformen gleichen. Kunden bestehender Versicherungsverträge sollten also nicht schlechter gestellt werden als solche mit Verträgen in anderen Anlageformen. Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven und anderen Überschüssen müsste demnach höher, nicht niedriger ausfallen. Die Rettung des überkommenen Geschäftsmodells der beiden Versicherungsprodukte kann nicht Aufgabe der Kunden sein, sondern gehört zur unternehmerischen Verantwortung der Eigentümer, die im Zweifel mehr Eigenkapital bereitzustellen haben, um die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Ein angeblicher „Inter- Generationen-Ausgleich“ im Kollektiv der Versicherten ist im Prinzip der privaten Kapitaldeckung gerade nicht vorgesehen, er ist systemfremd, denn es gelten einzelvertragliche Ansprüche.
Die Analyse offenbart, dass die beiden Versicherungsprodukte faktisch Anlageeigenschaften besitzen und damit nach ihrer tatsächlichen Nutzung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher weitgehend anderen Spar- und Anlageformen gleichen. Kunden bestehender Versicherungsverträge sollten also nicht schlechter gestellt werden als solche mit Verträgen in anderen Anlageformen. Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven und anderen Überschüssen müsste demnach höher, nicht niedriger ausfallen. Die Rettung des überkommenen Geschäftsmodells der beiden Versicherungsprodukte kann nicht Aufgabe der Kunden sein, sondern gehört zur unternehmerischen Verantwortung der Eigentümer, die im Zweifel mehr Eigenkapital bereitzustellen haben, um die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Ein angeblicher „Inter- Generationen-Ausgleich“ im Kollektiv der Versicherten ist im Prinzip der privaten Kapitaldeckung gerade nicht vorgesehen, er ist systemfremd, denn es gelten einzelvertragliche Ansprüche.
Type:
Workingpaper
Activation date:
January 20, 2015
Permalink
https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/21191