Options
Otto-Meyer-und-Elisabeth-Roth-Preis
Title
Otto-Meyer-und-Elisabeth-Roth-Preis
Year
2022
Awardseries
Person
Description
Außereheliche Sexualität und Illegitimität in Hochstift und Diözese Bamberg in der Frühen Neuzeit
Uneheliche Kinder und Herrschaft im frühneuzeitlichen Staat – auf den ersten Blick keine zusammenhängenden Themen. Viele Berührungspunkte ergeben sich allerdings dadurch, dass die „gute Policey“, also ein wohlgeordnetes Gemeinwesen, ein wesentlicher Faktor des Machterhalts war. Unter dieser Maxime wurde auch die Sexualität der Menschen geregelt: Vor- bzw. außerehelichen Geschlechtsverkehr zu verhindern, war ein wichtiges Anliegen vieler vormoderner Regierungen. Die Geburt illegitimer Nachkommen konnte zu Schwierigkeiten und Unsicherheiten führen, mit denen sich Administration und Judikative auseinandersetzen mussten. Nicht zuletzt stand die Sündhaftigkeit nichtehelicher Sexualität im Fokusvieler Herrscher.
Am Beispiel des Hochstifts Bamberg, eines katholischen geistlichen Territoriums, sind die in kanonisches Recht und Reichsgesetze eingebundene Legislative und die Verschränkung von weltlicher und geistlicher Sphäre besonders gut sichtbar. Seit dem 16. Jahrhundert tauchen sowohl strafals auch zivilrechtlich Themen um Unzucht, Konkubinat, Ehebruch oder Versorgungs- und Erbfragen, sogenannte naturales (uneheliche Kinder aus länger andauernden Beziehungen) und spurii (in einmaligem Sexualkontakt gezeugte Kinder), in Einzelverordnungen und Gesetzessammlungen wie der Bamberger Halsgerichtsordnung (1507) auf. Auch lokale Bräuche um Eheanbahnung und Heirat weckten das Regelungsbedürfnis der Regierung.
Die Dissertation untersucht, wie das Entscheidungsgremium des Domdekans, das sogenannte Konsistorium, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen im gesamten Bereich der Diözese und des Hochstifts ausübte. Die Analyse von Gerichts- und Amtsprotokollen des 17. und 18. Jahrhunderts ergab, dass die Umsetzung der normativen Vorgaben nicht immer strikt den Gesetzen folgte. Am Beispiel der Orte Kronach und Enchenreuth konnte Sandra Wölfel unter Verwendung von Matrikelbüchern und pfarramtlichen Akten zeigen, wie lokale weltliche und geistliche Amtsträger mit konkreten Fällen umgegangen sind und wie sie in das Herrschaftsgefüge vor Ort eingebunden waren. So ergeben sich teils plastische Bilder von lokaler Herrschaft und der Sozialgeschichte in Franken.
Sandra Wölfel (geb. Schardt) wurde 1987 in der Nähe von Lichtenfels geboren. Nach ihrem Abitur 2007 studierte sie bis 2013 an der Universität Bamberg Anglistik und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und schloss den Bachelor in Geschichte und Englisch 2014 ab. Von 2015 bis 2021 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neuere Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte beschäftigt. Derzeit ist sie als persönliche Referentin der Kanzlerin an der Universität Bayreuth tätig.
Betreuung:
Prof. Dr. Mark Häberlein, Lehrstuhl für Neuere Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte
Uneheliche Kinder und Herrschaft im frühneuzeitlichen Staat – auf den ersten Blick keine zusammenhängenden Themen. Viele Berührungspunkte ergeben sich allerdings dadurch, dass die „gute Policey“, also ein wohlgeordnetes Gemeinwesen, ein wesentlicher Faktor des Machterhalts war. Unter dieser Maxime wurde auch die Sexualität der Menschen geregelt: Vor- bzw. außerehelichen Geschlechtsverkehr zu verhindern, war ein wichtiges Anliegen vieler vormoderner Regierungen. Die Geburt illegitimer Nachkommen konnte zu Schwierigkeiten und Unsicherheiten führen, mit denen sich Administration und Judikative auseinandersetzen mussten. Nicht zuletzt stand die Sündhaftigkeit nichtehelicher Sexualität im Fokusvieler Herrscher.
Am Beispiel des Hochstifts Bamberg, eines katholischen geistlichen Territoriums, sind die in kanonisches Recht und Reichsgesetze eingebundene Legislative und die Verschränkung von weltlicher und geistlicher Sphäre besonders gut sichtbar. Seit dem 16. Jahrhundert tauchen sowohl strafals auch zivilrechtlich Themen um Unzucht, Konkubinat, Ehebruch oder Versorgungs- und Erbfragen, sogenannte naturales (uneheliche Kinder aus länger andauernden Beziehungen) und spurii (in einmaligem Sexualkontakt gezeugte Kinder), in Einzelverordnungen und Gesetzessammlungen wie der Bamberger Halsgerichtsordnung (1507) auf. Auch lokale Bräuche um Eheanbahnung und Heirat weckten das Regelungsbedürfnis der Regierung.
Die Dissertation untersucht, wie das Entscheidungsgremium des Domdekans, das sogenannte Konsistorium, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen im gesamten Bereich der Diözese und des Hochstifts ausübte. Die Analyse von Gerichts- und Amtsprotokollen des 17. und 18. Jahrhunderts ergab, dass die Umsetzung der normativen Vorgaben nicht immer strikt den Gesetzen folgte. Am Beispiel der Orte Kronach und Enchenreuth konnte Sandra Wölfel unter Verwendung von Matrikelbüchern und pfarramtlichen Akten zeigen, wie lokale weltliche und geistliche Amtsträger mit konkreten Fällen umgegangen sind und wie sie in das Herrschaftsgefüge vor Ort eingebunden waren. So ergeben sich teils plastische Bilder von lokaler Herrschaft und der Sozialgeschichte in Franken.
Sandra Wölfel (geb. Schardt) wurde 1987 in der Nähe von Lichtenfels geboren. Nach ihrem Abitur 2007 studierte sie bis 2013 an der Universität Bamberg Anglistik und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und schloss den Bachelor in Geschichte und Englisch 2014 ab. Von 2015 bis 2021 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Neuere Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte beschäftigt. Derzeit ist sie als persönliche Referentin der Kanzlerin an der Universität Bayreuth tätig.
Betreuung:
Prof. Dr. Mark Häberlein, Lehrstuhl für Neuere Geschichte unter Einbeziehung der Landesgeschichte
Category
Promotionspreis
Sponsoring institution
Otto-Meyer-und-Elisabeth-Roth-Stiftung
results
Filters
Reset filters Permalink
https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/61815