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Le¬ roi, son favori et les barons : légitimation et délégitimation du pouvoir royal en Angleterre et en France aux XIVe et XVe siècles
Kouamenan, Djro Bilestone R. (2021): „Le¬ roi, son favori et les barons : légitimation et délégitimation du pouvoir royal en Angleterre et en France aux XIVe et XVe siècles“. Heidelberg: Heidelberg University Publishing doi: 10.17885/heiup.834.
Alternative Title:
Der König, sein Favorit und die Barone : Legitimierung und Delegitimierung königlicher Herrschaft in England und Frankreich im 14. und 15. Jahrhundert
The king, his favourite and the barons : Legimation and delegitimation of royal power in England and France in the 14th and 15th centuries
Publisher Information:
Year of publication:
2021
Pages:
ISBN:
978-3-96822-085-7
978-3-96822-086-4
Series ; Volume:
Pariser Historische Studien ; 123
Supervisor:
Language:
French
Remark:
Dissertation, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, 2018
DOI:
Abstract:
Der König, sein Favorit und die Barone. Legitimierung und Delegitimierung königlicher Herrschaft in England und Frankreich im 14. und 15. Jahrhundert
Zusammenfassung in deutscher Sprache
Fragestellung und Strukturen:
Die Dissertation behandelt in vergleichender Perspektive die Frage der Legitimität königlicher Herrschaft in England und Frankreich am Ende des Mittelalters, wie sie vor allem in den krisenhaften Zuspitzungen der Beziehungen zwischen König, Favoriten und Baronen greifbar wird. Ziel der Studie ist es, die Ausbildung neuer Formen der Beschränkung des königlichen Herrschaftsanspruch im Verlauf der aufeinanderfolgenden politischen Krisen herauszuarbeiten und aufzuzeigen, wie die Unruhen der beiden großen westeuropäischen Königreiche schließlich dazu beitrugen, dass sich eine neue Wahrnehmung der herrschaftlichen Stellung des Königs ausbildete.
Zu diesem Zweck wird in der Dissertation zunächst die Vorstellung von der „Zustimmung der Getreuen“ (consensus fidelium) als unverzichtbare Grundlage legitimer königlicher Herrschaft betrachtet. Geklärt wird auch der Begriff des Favoriten oder Günstlings, der im Spätmittelalter zu einer zunehmend problematischen Figur am Hof wurde, da er in den sich ausbildenden Strukturen moderner Staatlichkeit eigentlich keinen Platz mehr hatte.
Im Mittelpunkt des zweiten Teils der Studie steht der Diskurs der Kritik am König und seinen Favoriten in seiner politischen, juristisch-normativen und sexuellen Dimension. Anhand normativer und narrativer Quellen wird die enge Verbindung der Sprache der Kritik mit dem Gedanken des Verrats herausgearbeitet.
Im dritten Teil werden die Möglichkeiten der Rechtfertigung des Widerstandes gegen den König aus dem Prinzip adliger Teilhabe an der Herrschaft, die Entwicklung rechtlich formalisierter Absetzungsverfahren und die Ausbildung von Strategien der Rechtfertigung für Usurpationen analysiert. Eine nähere Betrachtung der Rituale, die die Absetzung der Favoriten begleiteten, gewährt zudem Einsicht in die symbolische Bedeutung der Art ihrer Hinrichtung.
Quellengrundlage:
Der erste Teil stützt sich vor allem auf die Auswertung englischer und französischer Chroniken. Im zweiten Teil treten zu den Chroniken normative Quellen, insbesondere die Beschlüsse des Parlaments, die in ihren unterschiedlichen Serien durch die Regesten der Calendar Series erschlossen sind. Auch politische Streitschriften wurden, insbesondere für Frankreich, herangezogen. Für den dritten Teil wurden außerdem unveröffentlichte archivalische Quellen aus Archiven in England, Schottland, Irland und Frankreich ausgewertet.
Ergebnisse:
• Vom späten 13. Jahrhundert an traten im Zuge der Herausbildung von Strukturen moderner Staatlichkeit zu den aus dem Hochmittelalter tradierten Legitimationsgrundlagen des Königtums (Erblichkeit, Salbung und Krönung) zwei neue Elemente hinzu: die rationale Schriftlichkeit der Verwaltung und die bedeutende Rolle der Juristen am Hof. Die neuen Strukturen administrativer Herrschaftsausübung und die rechtliche Konstruktion ihrer Legitimität erforderten administrative Kompetenz für diejenigen, die einen Platz in der Zentrale der Verwaltung für sich beanspruchten. Dies machte sowohl die Position der Barone als auch die Position des Favoriten angreifbar. Der Anspruch der "großen Männer des Landes" beruhte auf ihren ererbten Titeln und Besitzungen; die Auswahl des Favoriten beruhte nicht auf seinen Kompetenzen, sondern auf einer willkürlichen und affektiv begründeten Entscheidung des Herrschers.
• Die Vergabe von Ämtern und Titeln, die Ausstattung mit Lehen und einer angemessenen Ehe integrierten den Favoriten allerdings nicht nur in das System der Herrschaftsausübung, sondern befördern ihn an die Spitze der Aristokratie des Reiches. Aufgrund seiner physischen und emotionalen Nähe zum König, konnte der Favorit im Extremfall den Zugang zum Herrscher weitgehend oder vollständig kontrollieren. Er wurde dann, indem der faktisch die Herrschaft ausübt, zum zweiten Mann nach dem König.
• In England wie in Frankreich begegneten die Barone der Stellung des Favoriten mit Ablehnung, da sie in ihm ein Zeichen ihres Ausschlusses von der Teilhabe am „politischen Körper des Königs“ sehen; er behinderte ihren Zugang zur Gunst des Herrschers und stellte ihre übergeordnete hierarchische Stellung infrage. Die daraus erwachsende Kritik entfaltete sich in politischen, normativen und sexuellen Argumenten. Diese verdichteten sich zu einem Diskurs, in dem der Begriff des „Verrats“ eine zentrale Rolle spielt. Als Verrat wurde jede Übertretung verstanden, die die Aufrechterhaltung der guten Ordnung gefährdete. Daher hat der Begriff drei Dimensionen: Verrat gegen den König als Person, gegen die Krone als Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Königs und gegen die zur Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung berechtigte Aristokratie.
• Das Argument sexuellen Fehlverhaltens ist vor allem aus diesem politischen Diskurs heraus zu verstehen und weniger mit Bezug auf die Realität sexuellen Verhaltens. Der Vorwurf übermäßiger Zuneigung und abweichenden sexuellen Verhaltens, im Fall des Favoriten der sodomia (verstanden als widernatürliche Unzucht), verband sich als negatives Gegenbild mit dem Diskurs der Treue und Solidarität, ohne jedoch in ihm aufzugehen. Die daraus entstandenen Texte sind in der modernen Historiographie häufig verwendet worden, um die Frage zu klären, ob die Beziehung Eduards II. und Richards II. von England zu ihren Favoriten romantischer oder sexueller Natur war, jedoch meist ohne zu beachten, dass die zitierten Aussagen Teil einer sich immer weiter verdichtenden historiographischen Legende waren. Das deutlichste Beispiel hierfür ist sicherlich der sich letztlich in der Überlieferung durchsetzende Bericht über den Tod Eduards II. von England, der durch anale Penetration mit einem glühenden Schürhaken ermordet worden sein soll. In Verbindung mit der Beschreibung der Hinrichtung seines zweiten Favoriten, Hugh Despenser des Jüngeren, dem bei seiner hochgradig ritualisierten und inszenierten Hinrichtung unter anderem die Genitalien abgeschnitten wurden, schien sich daraus zu ergeben, dass man die beiden Freunde so Tode brachte, weil sie als Sodomiter betrachtet wurden. Eine genaue Analyse der beiden Texte zeigt jedoch, dass die Geschichtsschreibung des 20. Jahrhunderts vielfach in anachronistischer Weise moderne Vorstellungen des sexuellen Begehrens zwischen Männern oder zwischen Mann und Frau angewendet hat, die zur Entstehungszeit der Texte noch nicht bekannt waren.
• Der Diskurs der Kritik am Herrscher wurde im spätmittelalterlichen England und Frankreich überlagert durch die Praxis des Wiederstandes gegen den Herrscher, die sich vor allem in Plänen zur Reform der Entscheidungsstrukturen (insbesondere des königlichen Rates) niederschlagen. Das Ziel dieser Reformvorschläge war stets, eine größere Mitbestimmung des Adels sicherzustellen. Diese Haltung war neu und wandte sich gegen die traditionelle Ausübung königlicher Herrschaft durch Räte, die vom König selbst ausgesucht wurden und ihre Stellung nur dem König verdankten, was ihm auch die Ausstattung eines Favoriten mit großer Macht erlaubte. In England wird dieser Anspruch auf politische Teilhabe erstmals deutlich in den „Provisionen von Oxford“ aus dem 13. Jahrhundert formalisiert; in Frankreich dagegen zeigt sich der erste Versuch dazu erst mit der Ordonnance vom 3.3.1357, die rasch wieder aufgehoben wurde und keine langfristige Wirkung entfaltete. Die Stellung des französischen Königs wurde bewahrt und ausgebaut durch die Entstehung einer Theorie königlicher Herrschaft, die die Heiligkeit des Königs betont und herausstellt, dass man die Person des Königs nicht antasten und ihm auch keinen Widerstand leisten darf. Die französischen Gelehrten entwickelten das Konzept der „zwei Körper des Königs“ weiter zur Vorstellung vom Königreich Frankreich als eines „mystischen Leibes“ (corpus mysticum). Während in England die Unterscheidung von König und Krone von den Baronen genutzt wurde, um ihre gegen den König gerichteten Handlungen zu rechtfertigen, wird in Frankreich der Gedanke des „mystischen Leibes“ dazu verwendet, die herausgehobene Sonderstellung des Königs deutlich zu machen und seine Person zu schützen.
• In England hatte die konsequente Unterscheidung zwischen der Person des Königs und der Krone als Summe seiner Rechte und Pflichten zur Folge, dass es mehrfach zu gewaltsamen Herrscherabsetzungen kam. Allerdings gab es keinen juristisch definierten Rahmen, der eine rechtlich einwandfreie Absetzung des gesalbten Herrschers ermöglicht hätte. Die Verfahrensweisen mussten in jeder Situation neu gefunden und weiterentwickelt werden; insofern trugen die formalisierten Herrscherabsetzungen in England entscheidend zur Ausbildung von Diskursen und Strategien der Inszenierung der Delegitimierung königlicher Herrschaft bei. Die vergleichende Analyse der Absetzungen Eduards II. 1327, Richard II. 1399 und Heinrichs VI. 1461 zeigt, wie diese Absetzungen gerechtfertigt wurden und welche Autoritäten herangezogen wurden, um diese Akte zu legitimieren. Dabei zeigten sich zahlreiche Übereinstimmungen zwischen den drei Absetzung verfahren. Die gegen die drei Könige vorgebrachten Anschuldigungen waren bis ins Detail ähnlich und auf den Vorwurf des Verrates ausgerichtet. Neben der Abdankung, die in allen drei Verfahren eine wichtige Rolle spielt, treten der Klerus und das Volk, repräsentiert durch das Parlament, als Akteure auf. Gleichwohl sind Unterschiede erkennbar. Bei der Absetzung Eduards II. und Richards II. lag die Macht, die Absetzung zu legitimieren, bei den im Parlament repräsentierten Ständen. Bei der Absetzung Heinrichs VI. dagegen geht die Wahl durch das Volk der Wahl durch die Großen voraus. Die Königsabsetzungen des 15. Jahrhunderts zeigen eine große Kreativität der Akteure in der Suche nach Legitimation ihres Vorgehens; sie verbinden militärische Erfolge mit propagandistischer Rhetorik und beschränken sich keineswegs auf Beschlüsse des Parlaments. Eine wichtige Rolle spielte auch die Frage, ob der Nachfolger dynastisch legitimiert war oder nicht. Als Henry Bolingbroke aus dem Haus Lancaster 1399 durch die Absetzung Richards II. zur Herrschaft gelangte, und 1461, als das Haus York das Königtum an sich riss, war es notwendig, einen formellen Beschluss des Parlamentes in den Rolls zu dokumentieren, wohingegen 1327, als der Sohn auf den Vater folgte, ein solcher Beschluss zu seiner Legitimierung nicht erforderlich war.
• In England und Frankreich erlitten die Favoriten im Falle ihrer Absetzung ein ähnliches Schicksal: eine gewaltsame demonstrative Bestrafung, die beispielhaft abschreckende Wirkung entfalten sollte und durch rituelle Kumulation der schrecklichsten Strafen, die man sich vorstellen konnte, das Vorgehen selbst rechtfertigte. Infolge der Wiederentdeckung des römischen Rechts wurde der Verrat, dessen man den Favoriten bezichtigte, nicht nur als Verfehlung gegen eine persönliche Treuepflicht, sondern als Störung der öffentlichen Ordnung begriffen, die durch ostentative öffentliche Vollstreckung von Körperstrafen wiederhergestellt werden musste. Der Prozess der Erniedrigung bei der Vollstreckung der Todesstrafe, beginnend mit der systematischen Zerstörung der Identität des Verurteilten, wird bis ins Detail ritualisiert:
Entreißen der äußeren Zeichen seiner gesellschaftlichen Stellung und seiner familiären Zugehörigkeit, um so die den guten Ruf (fama) des Angeklagten durch seine Ehrlosigkeit (infamia) zu ersetzen;
Entehrung durch Tragen von Kleidung, die den Angeklagten der Lächerlichkeit preisgibt;
Zeremoniell der Überführung zum Ort der Hinrichtung mit einem entehrenden Transportmittel (z.B. Karren , schlechtes Reittier) oder zu Fuß unter Beteiligung der das Volk repräsentierenden Masse der Zuschauer, deren einmütige Zustimmung sich in herabsetzenden, mitleidigen oder die Strafe lobenden Zurufen ausdrückt.
Hinrichtung durch eine Aneinanderreihung von Körperstrafen, die jede bereits für sich genommen ausreichen würden, den Angeklagten zu Tode zu bringen. Der Angeklagte wird zum Richtplatz geschleift, entmannt, ausgeweidet, seiner Gliedmaßen beraubt, gehängt, geköpft und gevierteilt. Jede dieser Strafen ist mit ihr eigenen symbolischen Bedeutungen und Konnotationen ausgestattet; zur Wiederherstellung des sozialen Körpers und seiner Werte bedurfte es daher aller dieser Strafen, obwohl das Ziel der Tötung durch eine Hinrichtungsart alleine hätte erreicht werden können.
Zusammenfassung:
Aufgrund der detaillierten archivalischen Überlieferung ist die englische Forschung zur politischen Geschichte des 14. Jahrhunderts bis heute weitgehend ereignisgeschichtlich ausgerichtet. Die vorliegende Arbeit dagegen fragt in kulturgeschichtlicher Perspektive nach der komplexen Interaktion zwischen juristischen Konzepten, ritualisierten Absetzungsverfahren und Hinrichtungen für Könige und ihre Favoriten, persönlichen Beziehungsnetzwerken in Entscheidungssituationen und der fortschreitenden rechtlichen Formalisierung der Verfahren der Legitimierung und Delegitimierung. Die auf beiden Seiten des Kanal beobachtbaren Konflikte sind letztlich nichts anderes als Anzeichen des Interessengegensatzes zwischen den Baronen, die das Königtum kontrollieren oder zumindest an seiner Macht teilhaben wollen, und einem Königtum, das seinen eigenen Handlungsspielraum zu behaupten und auszuweiten sucht und sich dabei vermehrt der Hilfe von Personen bedient, die in der Folge „Favoriten“ genannt werden. Aufgrund ihrer hohen Stellung am Hof und ihrer Sichtbarkeit, verkörpern sie die Herausforderung der neuen Vorstellungen von Legitimität königlicher Herrschaft und ihrer Ausübung. Die Frage der Legitimation des Königs im Spätmittelalter kann nicht angemessen analysiert werden, ohne sie in den Interaktionen der Akteure am Hof zu verankern. Die fortschreitende Formalisierung der politischen Teilhabe führte zur Entstehung eines Arsenals von Vorstellungen und Diskursen politischen, juristisch-normativen und sexuellen Inhalts, die als Teil einer Strategie zur Delegimitierung königlicher Herrschaft eingesetzt werden konnten. Daraus jedoch entstand eine neue Form der Legitimierung und zugleich Beschränkung der Macht des Königs, insbesondere durch die im Untersuchungszeitraum neue Bedeutung des juristischen Diskurses.
Zusammenfassung in deutscher Sprache
Fragestellung und Strukturen:
Die Dissertation behandelt in vergleichender Perspektive die Frage der Legitimität königlicher Herrschaft in England und Frankreich am Ende des Mittelalters, wie sie vor allem in den krisenhaften Zuspitzungen der Beziehungen zwischen König, Favoriten und Baronen greifbar wird. Ziel der Studie ist es, die Ausbildung neuer Formen der Beschränkung des königlichen Herrschaftsanspruch im Verlauf der aufeinanderfolgenden politischen Krisen herauszuarbeiten und aufzuzeigen, wie die Unruhen der beiden großen westeuropäischen Königreiche schließlich dazu beitrugen, dass sich eine neue Wahrnehmung der herrschaftlichen Stellung des Königs ausbildete.
Zu diesem Zweck wird in der Dissertation zunächst die Vorstellung von der „Zustimmung der Getreuen“ (consensus fidelium) als unverzichtbare Grundlage legitimer königlicher Herrschaft betrachtet. Geklärt wird auch der Begriff des Favoriten oder Günstlings, der im Spätmittelalter zu einer zunehmend problematischen Figur am Hof wurde, da er in den sich ausbildenden Strukturen moderner Staatlichkeit eigentlich keinen Platz mehr hatte.
Im Mittelpunkt des zweiten Teils der Studie steht der Diskurs der Kritik am König und seinen Favoriten in seiner politischen, juristisch-normativen und sexuellen Dimension. Anhand normativer und narrativer Quellen wird die enge Verbindung der Sprache der Kritik mit dem Gedanken des Verrats herausgearbeitet.
Im dritten Teil werden die Möglichkeiten der Rechtfertigung des Widerstandes gegen den König aus dem Prinzip adliger Teilhabe an der Herrschaft, die Entwicklung rechtlich formalisierter Absetzungsverfahren und die Ausbildung von Strategien der Rechtfertigung für Usurpationen analysiert. Eine nähere Betrachtung der Rituale, die die Absetzung der Favoriten begleiteten, gewährt zudem Einsicht in die symbolische Bedeutung der Art ihrer Hinrichtung.
Quellengrundlage:
Der erste Teil stützt sich vor allem auf die Auswertung englischer und französischer Chroniken. Im zweiten Teil treten zu den Chroniken normative Quellen, insbesondere die Beschlüsse des Parlaments, die in ihren unterschiedlichen Serien durch die Regesten der Calendar Series erschlossen sind. Auch politische Streitschriften wurden, insbesondere für Frankreich, herangezogen. Für den dritten Teil wurden außerdem unveröffentlichte archivalische Quellen aus Archiven in England, Schottland, Irland und Frankreich ausgewertet.
Ergebnisse:
• Vom späten 13. Jahrhundert an traten im Zuge der Herausbildung von Strukturen moderner Staatlichkeit zu den aus dem Hochmittelalter tradierten Legitimationsgrundlagen des Königtums (Erblichkeit, Salbung und Krönung) zwei neue Elemente hinzu: die rationale Schriftlichkeit der Verwaltung und die bedeutende Rolle der Juristen am Hof. Die neuen Strukturen administrativer Herrschaftsausübung und die rechtliche Konstruktion ihrer Legitimität erforderten administrative Kompetenz für diejenigen, die einen Platz in der Zentrale der Verwaltung für sich beanspruchten. Dies machte sowohl die Position der Barone als auch die Position des Favoriten angreifbar. Der Anspruch der "großen Männer des Landes" beruhte auf ihren ererbten Titeln und Besitzungen; die Auswahl des Favoriten beruhte nicht auf seinen Kompetenzen, sondern auf einer willkürlichen und affektiv begründeten Entscheidung des Herrschers.
• Die Vergabe von Ämtern und Titeln, die Ausstattung mit Lehen und einer angemessenen Ehe integrierten den Favoriten allerdings nicht nur in das System der Herrschaftsausübung, sondern befördern ihn an die Spitze der Aristokratie des Reiches. Aufgrund seiner physischen und emotionalen Nähe zum König, konnte der Favorit im Extremfall den Zugang zum Herrscher weitgehend oder vollständig kontrollieren. Er wurde dann, indem der faktisch die Herrschaft ausübt, zum zweiten Mann nach dem König.
• In England wie in Frankreich begegneten die Barone der Stellung des Favoriten mit Ablehnung, da sie in ihm ein Zeichen ihres Ausschlusses von der Teilhabe am „politischen Körper des Königs“ sehen; er behinderte ihren Zugang zur Gunst des Herrschers und stellte ihre übergeordnete hierarchische Stellung infrage. Die daraus erwachsende Kritik entfaltete sich in politischen, normativen und sexuellen Argumenten. Diese verdichteten sich zu einem Diskurs, in dem der Begriff des „Verrats“ eine zentrale Rolle spielt. Als Verrat wurde jede Übertretung verstanden, die die Aufrechterhaltung der guten Ordnung gefährdete. Daher hat der Begriff drei Dimensionen: Verrat gegen den König als Person, gegen die Krone als Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Königs und gegen die zur Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung berechtigte Aristokratie.
• Das Argument sexuellen Fehlverhaltens ist vor allem aus diesem politischen Diskurs heraus zu verstehen und weniger mit Bezug auf die Realität sexuellen Verhaltens. Der Vorwurf übermäßiger Zuneigung und abweichenden sexuellen Verhaltens, im Fall des Favoriten der sodomia (verstanden als widernatürliche Unzucht), verband sich als negatives Gegenbild mit dem Diskurs der Treue und Solidarität, ohne jedoch in ihm aufzugehen. Die daraus entstandenen Texte sind in der modernen Historiographie häufig verwendet worden, um die Frage zu klären, ob die Beziehung Eduards II. und Richards II. von England zu ihren Favoriten romantischer oder sexueller Natur war, jedoch meist ohne zu beachten, dass die zitierten Aussagen Teil einer sich immer weiter verdichtenden historiographischen Legende waren. Das deutlichste Beispiel hierfür ist sicherlich der sich letztlich in der Überlieferung durchsetzende Bericht über den Tod Eduards II. von England, der durch anale Penetration mit einem glühenden Schürhaken ermordet worden sein soll. In Verbindung mit der Beschreibung der Hinrichtung seines zweiten Favoriten, Hugh Despenser des Jüngeren, dem bei seiner hochgradig ritualisierten und inszenierten Hinrichtung unter anderem die Genitalien abgeschnitten wurden, schien sich daraus zu ergeben, dass man die beiden Freunde so Tode brachte, weil sie als Sodomiter betrachtet wurden. Eine genaue Analyse der beiden Texte zeigt jedoch, dass die Geschichtsschreibung des 20. Jahrhunderts vielfach in anachronistischer Weise moderne Vorstellungen des sexuellen Begehrens zwischen Männern oder zwischen Mann und Frau angewendet hat, die zur Entstehungszeit der Texte noch nicht bekannt waren.
• Der Diskurs der Kritik am Herrscher wurde im spätmittelalterlichen England und Frankreich überlagert durch die Praxis des Wiederstandes gegen den Herrscher, die sich vor allem in Plänen zur Reform der Entscheidungsstrukturen (insbesondere des königlichen Rates) niederschlagen. Das Ziel dieser Reformvorschläge war stets, eine größere Mitbestimmung des Adels sicherzustellen. Diese Haltung war neu und wandte sich gegen die traditionelle Ausübung königlicher Herrschaft durch Räte, die vom König selbst ausgesucht wurden und ihre Stellung nur dem König verdankten, was ihm auch die Ausstattung eines Favoriten mit großer Macht erlaubte. In England wird dieser Anspruch auf politische Teilhabe erstmals deutlich in den „Provisionen von Oxford“ aus dem 13. Jahrhundert formalisiert; in Frankreich dagegen zeigt sich der erste Versuch dazu erst mit der Ordonnance vom 3.3.1357, die rasch wieder aufgehoben wurde und keine langfristige Wirkung entfaltete. Die Stellung des französischen Königs wurde bewahrt und ausgebaut durch die Entstehung einer Theorie königlicher Herrschaft, die die Heiligkeit des Königs betont und herausstellt, dass man die Person des Königs nicht antasten und ihm auch keinen Widerstand leisten darf. Die französischen Gelehrten entwickelten das Konzept der „zwei Körper des Königs“ weiter zur Vorstellung vom Königreich Frankreich als eines „mystischen Leibes“ (corpus mysticum). Während in England die Unterscheidung von König und Krone von den Baronen genutzt wurde, um ihre gegen den König gerichteten Handlungen zu rechtfertigen, wird in Frankreich der Gedanke des „mystischen Leibes“ dazu verwendet, die herausgehobene Sonderstellung des Königs deutlich zu machen und seine Person zu schützen.
• In England hatte die konsequente Unterscheidung zwischen der Person des Königs und der Krone als Summe seiner Rechte und Pflichten zur Folge, dass es mehrfach zu gewaltsamen Herrscherabsetzungen kam. Allerdings gab es keinen juristisch definierten Rahmen, der eine rechtlich einwandfreie Absetzung des gesalbten Herrschers ermöglicht hätte. Die Verfahrensweisen mussten in jeder Situation neu gefunden und weiterentwickelt werden; insofern trugen die formalisierten Herrscherabsetzungen in England entscheidend zur Ausbildung von Diskursen und Strategien der Inszenierung der Delegitimierung königlicher Herrschaft bei. Die vergleichende Analyse der Absetzungen Eduards II. 1327, Richard II. 1399 und Heinrichs VI. 1461 zeigt, wie diese Absetzungen gerechtfertigt wurden und welche Autoritäten herangezogen wurden, um diese Akte zu legitimieren. Dabei zeigten sich zahlreiche Übereinstimmungen zwischen den drei Absetzung verfahren. Die gegen die drei Könige vorgebrachten Anschuldigungen waren bis ins Detail ähnlich und auf den Vorwurf des Verrates ausgerichtet. Neben der Abdankung, die in allen drei Verfahren eine wichtige Rolle spielt, treten der Klerus und das Volk, repräsentiert durch das Parlament, als Akteure auf. Gleichwohl sind Unterschiede erkennbar. Bei der Absetzung Eduards II. und Richards II. lag die Macht, die Absetzung zu legitimieren, bei den im Parlament repräsentierten Ständen. Bei der Absetzung Heinrichs VI. dagegen geht die Wahl durch das Volk der Wahl durch die Großen voraus. Die Königsabsetzungen des 15. Jahrhunderts zeigen eine große Kreativität der Akteure in der Suche nach Legitimation ihres Vorgehens; sie verbinden militärische Erfolge mit propagandistischer Rhetorik und beschränken sich keineswegs auf Beschlüsse des Parlaments. Eine wichtige Rolle spielte auch die Frage, ob der Nachfolger dynastisch legitimiert war oder nicht. Als Henry Bolingbroke aus dem Haus Lancaster 1399 durch die Absetzung Richards II. zur Herrschaft gelangte, und 1461, als das Haus York das Königtum an sich riss, war es notwendig, einen formellen Beschluss des Parlamentes in den Rolls zu dokumentieren, wohingegen 1327, als der Sohn auf den Vater folgte, ein solcher Beschluss zu seiner Legitimierung nicht erforderlich war.
• In England und Frankreich erlitten die Favoriten im Falle ihrer Absetzung ein ähnliches Schicksal: eine gewaltsame demonstrative Bestrafung, die beispielhaft abschreckende Wirkung entfalten sollte und durch rituelle Kumulation der schrecklichsten Strafen, die man sich vorstellen konnte, das Vorgehen selbst rechtfertigte. Infolge der Wiederentdeckung des römischen Rechts wurde der Verrat, dessen man den Favoriten bezichtigte, nicht nur als Verfehlung gegen eine persönliche Treuepflicht, sondern als Störung der öffentlichen Ordnung begriffen, die durch ostentative öffentliche Vollstreckung von Körperstrafen wiederhergestellt werden musste. Der Prozess der Erniedrigung bei der Vollstreckung der Todesstrafe, beginnend mit der systematischen Zerstörung der Identität des Verurteilten, wird bis ins Detail ritualisiert:
Entreißen der äußeren Zeichen seiner gesellschaftlichen Stellung und seiner familiären Zugehörigkeit, um so die den guten Ruf (fama) des Angeklagten durch seine Ehrlosigkeit (infamia) zu ersetzen;
Entehrung durch Tragen von Kleidung, die den Angeklagten der Lächerlichkeit preisgibt;
Zeremoniell der Überführung zum Ort der Hinrichtung mit einem entehrenden Transportmittel (z.B. Karren , schlechtes Reittier) oder zu Fuß unter Beteiligung der das Volk repräsentierenden Masse der Zuschauer, deren einmütige Zustimmung sich in herabsetzenden, mitleidigen oder die Strafe lobenden Zurufen ausdrückt.
Hinrichtung durch eine Aneinanderreihung von Körperstrafen, die jede bereits für sich genommen ausreichen würden, den Angeklagten zu Tode zu bringen. Der Angeklagte wird zum Richtplatz geschleift, entmannt, ausgeweidet, seiner Gliedmaßen beraubt, gehängt, geköpft und gevierteilt. Jede dieser Strafen ist mit ihr eigenen symbolischen Bedeutungen und Konnotationen ausgestattet; zur Wiederherstellung des sozialen Körpers und seiner Werte bedurfte es daher aller dieser Strafen, obwohl das Ziel der Tötung durch eine Hinrichtungsart alleine hätte erreicht werden können.
Zusammenfassung:
Aufgrund der detaillierten archivalischen Überlieferung ist die englische Forschung zur politischen Geschichte des 14. Jahrhunderts bis heute weitgehend ereignisgeschichtlich ausgerichtet. Die vorliegende Arbeit dagegen fragt in kulturgeschichtlicher Perspektive nach der komplexen Interaktion zwischen juristischen Konzepten, ritualisierten Absetzungsverfahren und Hinrichtungen für Könige und ihre Favoriten, persönlichen Beziehungsnetzwerken in Entscheidungssituationen und der fortschreitenden rechtlichen Formalisierung der Verfahren der Legitimierung und Delegitimierung. Die auf beiden Seiten des Kanal beobachtbaren Konflikte sind letztlich nichts anderes als Anzeichen des Interessengegensatzes zwischen den Baronen, die das Königtum kontrollieren oder zumindest an seiner Macht teilhaben wollen, und einem Königtum, das seinen eigenen Handlungsspielraum zu behaupten und auszuweiten sucht und sich dabei vermehrt der Hilfe von Personen bedient, die in der Folge „Favoriten“ genannt werden. Aufgrund ihrer hohen Stellung am Hof und ihrer Sichtbarkeit, verkörpern sie die Herausforderung der neuen Vorstellungen von Legitimität königlicher Herrschaft und ihrer Ausübung. Die Frage der Legitimation des Königs im Spätmittelalter kann nicht angemessen analysiert werden, ohne sie in den Interaktionen der Akteure am Hof zu verankern. Die fortschreitende Formalisierung der politischen Teilhabe führte zur Entstehung eines Arsenals von Vorstellungen und Diskursen politischen, juristisch-normativen und sexuellen Inhalts, die als Teil einer Strategie zur Delegimitierung königlicher Herrschaft eingesetzt werden konnten. Daraus jedoch entstand eine neue Form der Legitimierung und zugleich Beschränkung der Macht des Königs, insbesondere durch die im Untersuchungszeitraum neue Bedeutung des juristischen Diskurses.
Keywords: ; ; ; ;
Königtum
England
Frankreich
Patronage
Hof
Type:
Doctoralthesis
Activation date:
February 24, 2022
Permalink
https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/53362