Rolker, ChristofChristofRolker0000-0003-2524-88142024-01-262024-01-2620230079-90681865-8865https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/93095Päpstliche Dekretalen haben eine lange Geschichte, und auch ihre Erforschung wird seit mehreren Jahrhunderten auf hohem Niveau betrieben. Die fortschreitende Spezialisierung der Forschung hat dabei bewunderswerte Ergebnisse ermöglicht, aber leider auch mit sich gebracht, dass die allgemeine Geschichtswissenschaft diese Ergebnisse nicht immer rezipiert. David d’Avray hat nun mit "Papal Jurisprudence" einen großen Wurf vorgelegt, der das ändert. Sein Werk ist ein wichtiger Beitrag gleich zu mehreren Forschungsgebieten: Zum einen handelt es sich um eine profunde Darstellung der wichtigsten Themen des frühen Kirchenrechts in ihrem sozialen Kontext: Wie lauteten, beispielsweise, die Vorschriften zur Ehe des Klerus, und was meinte Enthaltsamkeit innerhalb spätantiker christlicher Gemeinden? Zweitens klärt er die Rezeptionsgeschichte einer beachtlichen Zahl von frühen Dekretalen, sowohl auf Ebene des Wortlauts als vor allem auch hinsichtlich des sich wandelnden Verständnisses dieser Dokumente vom 5. bis zum 13. Jahrhundert: Wie verstanden Zeitgenossen einerseits und spätere Leser andererseits diese Schreiben, welche davon kannten sie in welchen Fassungen? Drittens schließlich leistet er eine innovative Form des epochenübergreifenden Vergleichs, der sowohl theoretisch fundiert als auch sehr quellennah durchgeführt ist. Diese dreifache Leistung macht das Werk für ganz unterschiedliche Leserschaften attraktiv, was durch die prägnante Darstellung noch verstärkt wird. David d’Avray hat ein Werk vorgelegt, wie es im Bereich der Papstgeschichte seit den Zeiten Erich Caspars nur wenige gibt. Die beiden Bände sind eine bewunderswerte Leistung, von der die Geschichtswissenschaft auf lange Zeit profitieren wird. Kurz und knapp: "Papal Jurisprudence" ist ein großes, ein großartiges Werk!engKirchengeschichtePapsttumSpätantikeHochmittelalterKirchenrechtsgeschichte940Die zwei Dekretalenzeitalter im Vergleich : Anmerkungen zu David d’Avrays „Papal Jurisprudence“article10.1515/qufiab-2023-0029