Haberstumpf, HelmutHelmutHaberstumpf2025-05-052025-05-052025https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/107410Das Urteil des OLG Frankfurt macht deutlich, daß die konsequente Anwendung des allseits akzeptierten Grundsatzes, wissenschaftliche Werke seien nur in ihrer Form der Darstellung geschützt, zur weitgehenden Schutzlosigkeit dieser Werke führen würde. Diese Konsequenz kann vermieden werden, wenn entsprechend dem Wesen der wissenschaftlichen Werke deren Inhalte in den Urheberrechtsschutz mit einbezogen werden. Es kann gezeigt werden, daß der Schutz des Inhalts dieser Werke nicht zu einer Monopolisierung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Person einzelner Forscher führt, vielmehr in Einklang mit den gesetzlichen Wertungen verwirklicht werden kann, ohne das Interesse der Allgemeinheit am wissenschaftlichen oder technischen Fortschritt unangemessen zu benachteiligen.deu-340Gedanken zum Urheberrechtsschutz wissenschaftlicher Werkearticleurn:nbn:de:bvb:473-irb-1074101