Rolker, ChristofChristofRolker0000-0003-2524-88142020-03-122020-03-122020978-1-107-04209-4https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/47501Aus monastischer Sicht war die Beschäftigung mit "Recht" problematisch, teilweise ausdrücklich verboten und sogar perhorresziert. Die moderne Forschung hat daher den monastischen Beitrag zur Entwicklung des Kirchenrechts (und umgekehrt die Rolle des Kirchenrechts für die monastische Kultur) oft übersehen. Am Beispiel mehrerer kanonischer Sammlungen des 10., 11. und 12. Jahrhunderts läßt sich aber zeigen, dass nicht nur einzelne Mönche an der Kompilation, Verbreitung und Interpretation von Rechtssammlungen beteiligt waren, sondern dass monastische Interessen ganze Traditionen von Rechtssammlungen prägten. Der Erfolg spezifisch monastischer Sammlungen war allerdins gerade dann am größten, wenn diese auch die nicht-monastische Rezeption antizipierten und so dazu beitrugen, eine einheitliche gesamtkirchliche Rechtskultur zu begründen.engKirchenrechtMittelaltercanon lawMiddle AgesMönchtumMonasticism940Monastic Canon Law in the Tenth, Eleventh, and Twelfth Centuriesbookpart10.1017/9781107323742