Wencki, SimoneSimoneWencki2019-09-192017-03-032017https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/41526Dissertation, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, 2016Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber in den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften ein Aktivierungswahlrecht für die Entwicklungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens implementiert. In der Wissenschaft und Praxis wurde diese Änderung des deutschen Handelsrechts vielfach diskutiert, zumeist mit Fokus auf die in der Natur immateriellen Vermögens liegende Unsicherheit. Im Rahmen der Arbeit wird aus dem Blickwinkel nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen ausgehend von der mit selbst geschaffenen immateriellen Werten einhergehenden Problematik dargelegt, in welchem historischen und kontemporären Kontext sich das Aktivierungswahlrecht des deutschen Handelsrechts wiederfindet und wie die Einführung des Aktivierungswahlrechts vor dem Hintergrund der den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften zugrundeliegenden Prinzipien zu bewerten ist. Die theoretische Analyse ergänzend wird zudem empirisch untersucht, welche Faktoren die Aktivierung von Entwicklungskosten in den Jahresabschlüssen deutscher nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen im Rahmen der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes determinieren und welche Motivation einer Aktivierung zugrunde liegt.deuExterne RechnungslegungBilanzpolitikImmaterielle VermögensgegenständeEntwicklungskostenNicht kapitalmarktorientierte Unternehmen330Die Aktivierung von Entwicklungskosten im handelsrechtlichen Jahresabschluss : eine theoretische und empirische Analyse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen im Rahmen der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzesdoctoralthesisurn:nbn:de:bvb:473-opus4-485372