Trappmann, MarkMarkTrappmannZahradnik, FranzFranzZahradnikSchreyer, FranziskaFranziskaSchreyerMoczall, AndreasAndreasMoczallGschwind, LutzLutzGschwind2019-09-192016-07-1420160514-2776https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/40748Sanktionen in der Grundsicherung des SGB II bedeuten für Sanktionierte zeitlich befristet ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum. Personen ohne oder mit niedrigem Schulabschluss tragen ein höheres Sanktionsrisiko. Quantitative Analysen von kombinierten Prozess- und Befragungsdaten legen nahe, dass dies nicht auf niedrigere Arbeitsmotivation oder Konzessionsbereitschaft zurückzuführen ist. Analysen von qualitativen Interviews und Fallakten deuten auf komplexe Hintergründe hin. Geringes verwaltungsbezogenes kulturelles Kapital, habituelle Ferne zu Fachkräften in Jobcentern sowie negative Zuschreibungen in Fallakten können die Sanktionierung niedrigqualifizierter Wohlfahrtsempfänger befördern. Sanktionen tragen so insgesamt zur (Re-)Produktion sozialer Ungleichheit nach Bildung bei.deuWenig gebildet, viel sanktioniert? Zur Selektivität von Sanktionen in der Grundsicherung des SGB IIarticle