Moelgen, MarkusMarkusMoelgen2019-09-192016-12-202016978-3-86309-437-9978-3-86309-438-6https://fis.uni-bamberg.de/handle/uniba/40929Dissertation, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, 2016Die Überwachungspraxis des Aufsichtsrats der deutschen Aktiengesellschaft ist wiederholt sowohl im Hinblick auf ihre organrechtliche Verfasstheit als auch auf ihre personelle Zusammensetzung und Arbeitsweise kritisch hinterfragt worden. Wiederkehrende Diskussionspunkte betreffen vor allem die mangelnde Gestaltungsfreiheit des deutschen Gesellschaftsrechts im Hinblick auf die Wahl des Leitungssystems, die Größe des Überwachungsorgans sowie die Auswirkungen der Mitbestimmung auf Entscheidungsprozesse und personelle Zusammensetzung. Mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) hat der europäische Gesetzgeber zum 8. Oktober 2004 eine Rechtsform eingeführt, die den Anspruch erhebt, für grenzüberschreitende Belange im europäischen Binnenmarkt ein effizienteres und sachgerechteres Bündel spezifischer Rechtsnormen zu bieten. Die SE bietet in Deutschland ansässigen Unternehmen erstmals die Möglichkeit, in einer Aktiengesellschaft zwischen einem System aus Vorstand und Aufsichtsrat oder einem Verwaltungsrat zu wählen, die Organgröße unternehmensindividuell anzupassen sowie Arbeitnehmervertreter aus verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten in das Aufsichtsorgan zu integrieren. Ziel der Untersuchung ist es, der Frage nachzugehen, inwiefern die SE neue Gestaltungsoptionen für die Unternehmensüberwachung eröffnet und welche Auswirkungen von der Nutzung dieser Optionen auf die Überwachungspraxis ausgehen.deuUnternehmensverfassungUnternehmensführungInternationalisierungAufsichtsratRechtsformwahl330Unternehmensüberwachung in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) : Gestaltungsmöglichkeiten und Leistungsfähigkeit des Überwachungsorgansdoctoralthesisurn:nbn:de:bvb:473-opus4-475508